Personal


Sorgfältig ausgewählte,  kompetente Sicherheitsfachkräfte verfügen über eine Ausbildung nach § 34A Abs. 1 der Gewerbeordnung und sind behördlich zugelassen. Sie haben die notwendigen Kentnisse auch in heiklen Situationen eine Gefahrenminderung zu schaffen und deren mögliche Abwehr herbeizuführen.

Auch bei größeren Menschenansammlungen sind sie in der Lage kritische Situationen zu erkennen und deeskalierend einzuwirken. Das Sicherheitspersonal verfügt über zum Teil langjährige Erfahrungen und ist zudem mit diversen Überwachungssystemen vertraut.

Ebenso ist ein aufgeschlossener, freundlicher Umgang mit den Gästen eine Voraussetzung.

Die Einheitskleidung wird dem Anlass entsprechend gewählt.