Personal
Sorgfältig ausgewählte, kompetente Sicherheitsfachkräfte verfügen über
eine Ausbildung nach § 34A Abs. 1 der Gewerbeordnung und sind behördlich
zugelassen. Sie haben die notwendigen Kentnisse auch in heiklen Situationen
eine Gefahrenminderung zu schaffen und deren mögliche Abwehr herbeizuführen.
Auch bei größeren Menschenansammlungen sind sie in der Lage kritische
Situationen zu erkennen und deeskalierend einzuwirken. Das Sicherheitspersonal
verfügt über zum Teil langjährige Erfahrungen und ist zudem mit diversen
Überwachungssystemen vertraut.
Ebenso ist ein aufgeschlossener, freundlicher Umgang mit den Gästen eine Voraussetzung.
Die Einheitskleidung wird dem Anlass entsprechend gewählt.